Moin!
Hier findest Du die Allgemeinen Geschätsbedingungen für die PCH Performance Cars Hamburg als Text.
Die folgenden, weiteren AGB´s kannst Du Dir hier direkt als PDF downloaden:
Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Fa. Performance Cars Hamburg, Kurt-A.-Körber-Chaussee 73M, 21033 Hamburg nur unter nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die als Bestandteil des Vertrages zu betrachten sind. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sowohl für Geschäfte der Performance-Cars Hamburg mit Privatpersonen, als auch mit Juristischen Personen im Rechtssinne.
Vertragsschluss
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit den AGB´s die durch den „Werkstattauftrag“ anerkannt werden einverstanden. Ein Exemplar wird jedem Kunden auf Wunsch zusätzlich schriftlich ausgehändigt. Alle Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise und technische Daten können sich ändern. Erfolgt innerhalb der 10 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Der Auftrag ermächtigt die Firma Performance Cars Hamburg Unteraufträge zu erteilen, sowie eventuelle Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Die Firma Performance Cars Hamburg ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich bei der Abholung am Firmensitz der Performance-Cars Hamburg. Nebenleistungen, z. B. Überführungskosten werden zusätzlich zu den übermittelten Kostenvoranschlägen/Rechnungen berechnet. Der Kaufpreis ist, entsprechend der Auftragsbestätigung, spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Hardware, Dokumentationen und der mitgelieferten Programmierung sowie allen Artikeln und Dienstleistungen bei dem Verkäufer. Ferner ist der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, den Auftragsgegenstand pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder Einbaukosten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das Steuergerät (verl. Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber- und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Performance Cars Hamburg berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Performance Cars Hamburg ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen der Performance Cars Hamburg ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines
Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für
Zurückbehaltungsrechte. Rechnungen sind sofort fällig. Die Zahlung erfolgt gegen, Bar, EC-Karte
Bar-Nachnahme (Versand) oder Vorauskasse sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart
wurde.
Nachlässe oder Skontierungen sind ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht möglich. Wird bei der
Auftragserteilung eine Vorauszahlung vereinbart, so ist diese vor Arbeitsbeginn zu leisten. Der
Endverbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in
Höhe von 5% über dem Diskontsatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns
vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat ein Recht
zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns
anerkannt wurden. Die Firma Performance Cars Hamburg ist berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten
entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder es werden uns andere Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Firma Performance Cars
Hamburg berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben der Firma Performance Cars Hamburg sind
unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss angegebene
Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der
Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät die Firma Performance Cars
Hamburg nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die
Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen
rechtfertigen. In diesem Falle ist die Firma Performance Cars Hamburg verpflichtet dem Besteller
unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zu geben. Ansprüche des Bestellers auf
Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die
verspätete Lieferung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Performance Cars Hamburg
zurückzuführen ist. Bei TÜV-Gutachten und Versicherungspolicen wird keine Lieferzeit angegeben.
Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind ausgeschlossen.
Diese Artikel werden vom TÜV, bzw. Versicherungsunternehmen direkt an den Käufer zugestellt.
Die Firma Performance Cars Hamburg übermittelt den Kundenauftrag nur weiter und hat keinen
Einfluss auf die generelle Lieferung und die Lieferzeit. Der Besteller hat 6 Wochen nach Bestellung
bei Nichtlieferung die Firma Performance Cars Hamburg schriftlich zu Informieren. Die Firma
Performance Cars Hamburg entscheidet zwischen der Möglichkeit der längeren Wartezeit, oder der
Rückzahlung der für Police oder TÜV-Gutachten vorab bezahlten Beträge. Eine Rücknahme anderer
Produkte durch die Firma Performance Cars Hamburg (z.B. Leistungssteigerung) durch
Nichtlieferung von TÜV-Gutachten oder Versicherungspolice wird ausgeschlossen.
Lieferumfang
Chip-Tuning:
Der Verkäufer liefert einen vorprogrammierten Tuning-Chip oder eine andere elektronische
Maßnahme für Kraftfahrzeuge. Die Installation und eine etwaige Abstimmung des Motors
übernimmt nicht der Käufer, es sei denn, es ist im Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart.
Eine Einbauanleitung sowie eine technische Dokumentation (Leistungsdiagramm) werden nicht
mitgeliefert. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Anleitung zur Programmierung oder
Umprogrammierung der Software (des Chips).
Tuningbox:
Der Verkäufer liefert einen vorprogrammierten Tuning-Chip, Tuningbox oder eine andere
elektronische Maßnahme für nach bestem Wissen und neuesten Stand der Technik ohne
Gewährleistung für eine einwandfreie Funktion in dem vom Käufer beschriebenen Fahrzeug. Die
Installation und eine etwaige Abstimmung des Motors übernimmt nicht der Käufer, es sei denn, es
ist im Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart.
Rückgaberecht bei Fernabsatz
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um
Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch
nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die
Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis
erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere
Zeitpunkt ist.
Gefahrübergang
Die Versendung bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz
der Firma Performance Cars Hamburg. Lehnt der Besteller die Annahme der ordnungsgemäß
gelieferten Ware ab, steht der Firma Performance Cars Hamburg Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu. Gleiches gilt, wenn der Besteller eine Bereitstellungsanzeige der Firma
Performance Cars Hamburg erhält und nicht innerhalb einer zu setzenden Frist von vierzehn Tagen
die ordnungsgemäß bereitgestellte Ware abnimmt. In allen Fällen, in denen der Besteller zu
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist die Firma Performance Cars Hamburg
berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 15 % des Rechnungswertes ausschließlich
Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen
Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern
dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein
tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.
Haftung
Die Firma Performance Cars Hamburg haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung
der Firma Performance Cars Hamburg für Transport- und Versendungsschäden wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Ebenfalls haftet die Firma Performance Cars Hamburg nicht dafür, dass Schäden bei
der Installation entstehen. Die Firma Performance Cars Hamburg haftet nur dafür, dass der Tuning-
Chip, die Tuningbox oder andere elektronische Maßnahmen bei Absendung funktionstüchtig sind.
Den Beweis für Schäden des Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer elektronischer Bauteile vor
der Absendung hat der Besteller zu führen. Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die
Nutzung eines Tuning-Chips, der Tuningbox oder andere die Leistung erhöhende Maßnahmen zum
Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt und daher das KFZ nicht im öffentlichen
Straßenverkehr benutzt werden darf. Die Firma Performance Cars Hamburg übernimmt keine
Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip, die
Tuningbox oder andere elektronische Maßnahmen in dem Fahrzeug verbaut wurden. Soweit durch
Leistungen von uns oder den Einsatz von Produkten von uns Veränderungen der Leistungsdaten von
Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das
Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des
Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach
den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV
anzuzeigen, seiner KFZ – Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu
veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der
Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene
Gefahr. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die
durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.
Weiterhin übernimmt die Firma Performance Cars Hamburg keine Haftung für eine
Leistungssteigerung des Fahrzeuges aufgrund des Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer
elektronischer Maßnahmen, da eine Leistungssteigerung auch von den weiteren Komponenten des
Motors abhängig ist. Ebenso haftet die Firma Performance Cars Hamburg nicht für unmittelbare
oder mittelbare (Mangelfolgeschäden, weitergehende Mangel) Schäden am Motor, die aufgrund
des Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer elektronischer Maßnahmen entstehen können.
Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung oder aus deliktischen
Ansprüchen sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der
Firma Performance Cars Hamburg nachzuweisen ist. Die Firma Performance Cars Hamburg haftet
nicht für Schäden und Folgeschäden, welche durch Korrosion oder Wassereintritt in das
Steuergerät, Kabelbaum oder in die Tuningbox auftreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass
sich die Elektroniken stets in einem trockenen Zustand befinden.
Gewährleistung/Schadensersatz
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus. Die
Firma Performance Cars Hamburg leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik
entsprechende Fehlerfreiheit der Software und des Eproms. Soweit bei Neufahrzeugen durch
Installation des Tuning-Chips, der Tuningbox die vom ursprünglichen Hersteller gewährte
Werksgarantie entfallen sollte, übernimmt die Firma Performance Cars Hamburg ihrerseits die
vorgenannte Garantie nicht, es sei denn, es ist im Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart.
Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller setzt voraus, dass der
Besteller den Tuning-Chip, die Tuningbox fachgerecht einbaut bzw. einbauen lässt. Wird durch
unsachgemäßen Einbau der Chip oder die Tuningbox zerstört ist eine Gewährleistung
ausgeschlossen. Der Tuning-Chip, die Tuningbox darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW
und Motor (Steuergerät) verwendet werden. Die Firma Performance Cars Hamburg übernimmt
keinerlei Haftung bei Verwendung der Komponenten im falschen Fahrzeug. Die Angaben zur
Leistungssteigerung beziehen sich nur auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem
Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechenden Angaben zur Mehrleistung
sind fahrzeugindividuell unterschiedlich zu betrachten wobei sich die technisch machbare
Mehrleistung, aus dem TÜV-Teilegutachten (soweit vorhanden) ergibt. Diese kann je Fahrzeug und
Modell variieren und ist für den Vertrag als verbindlich anzunehmen. Es gilt als vereinbart, dass eine
Leistungssteigerung nur gemäß nachfolgenden Bedingungen und nur durch zwei direkt aufeinander
folgende Prüfstandsmessungen ermittelt werden kann.
Prüfmethode: Dynamische Leistungsmessung
Umgebungstemperatur: 20° C
Eine andere Bestimmung der Leistungssteigerung gilt als unverbindlich und berechtigt nicht zur
Reklamation. Reklamationen in Bezug auf Leistungsdifferenzen können nur vierzehn Tage nach
Fahrzeugbearbeitung anerkannt werden. Der Kunde hat in einem solchen Fall einen
Prüfstandsbericht vorzuzeigen, in dem hervorgeht, wie viel KW und NM bei Drehzahl das Fahrzeug
vor der Leistungssteigerung hatte. Bei Fehlern der Software bzw. der Funktion sind die Fehler zu
beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Nachbesserungsarbeiten finden immer in Hamburg-Bergedorf bei der Firma Performance Cars
Hamburg statt. Die Software oder gelieferte Hardware ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen.
Anreise-, Abreise-, Transport oder Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Käufers. Ein
Ersatzfahrzeug wird nicht gestellt. Auch sonstige andere Schadensansprüche aufgrund einer
Einschränkung der Mobilität werden von der Firma Performance Cars Hamburg nicht übernommen.
Die Software darf nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht
geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen
jeglicher Gewährleistungsansprüche.
Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder
möglichen Form miteinander funktionieren. Weiterhin kann nicht sichergestellt werden, dass alle
zum Lieferumfang gehörenden Bauteile im Fahrzeug verwendet werden können.
Für diese Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander
inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen
von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Käufer von jeglicher
Gewährleistung oder Nachweispflicht frei. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes sind wir
nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch
Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise
Gewähr, wie für den Lieferungsgegenstand. Beide Parteien sind bei Fehlschlagen der
Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung oder bei Nichterfüllung eines Vertragsbestandteils
berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Wechselseitige
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind dabei vollständig ausgeschlossen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen oder erlischt, wenn der Käufer bereits eigenmächtige
Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat oder die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben
eingesetzt werden. Für Rennteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich
unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende
Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei Teilnahme an
motorsportlichen Wettbewerben erlischt die Gewährleistung. Der Ölverbrauch muss nicht den des
Fahrzeugherstellers angegebenen Werten entsprechen. Sie dürfen bei leistungsgesteigerten
Motoren bis zu 30% darüber liegen. Alle Teile die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind,
müssen uns kostenlos zugestellt werden. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf
schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne Motoröl, fallen
nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln die unter
Gewährleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen vierzehn Tagen nach
Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in
unserer Werkstatt oder bei durch uns genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei
ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in unser
Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit unserem schriftlichen
Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden. Außerdem müssen für die
Anerkennung eines Gewährleistungsfalls die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen
Wartungsarbeiten nachgewiesen werden können. Sollten die Vorschriften in den
Bedienungsanleitungen des Herstellers missachtet worden sein, ist eine Gewährleistung
ausgeschlossen. Ferner ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug bei
Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird oder das Fahrzeug in von uns nicht genehmigter Weise
technisch verändert wird. Ansprüche auf Wandelung oder Änderung des Kaufvertrages oder
Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen.
Sollte unsere Software durch ein Softwareupdate (z.B. beim Werkstattaufenthalt) überschrieben
werden, so haftet der Käufer dafür. Die neue Software kann vergünstigt (siehe aktuelle Preisliste)
bei Performance Cars Hamburg bezogen werden. Durchführungsort ist auch hierfür immer in
Hamburg-Bergedorf bei der Firma Performance Cars Hamburg. Der Kunde hat die Kosten für Hinund
Rückfahrt oder Fahrzeugtransport zu bezahlen. Für Aufenthaltskosten, sowie Verluste oder
Kosten die aufgrund des Ausfalls des Fahrzeugs entstehen haftet der Kunde selbst. Die Firma
Performance Cars Hamburg haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, welche durch Korrosion
oder Wassereintritt in das Steuergerät, Kabelbaum oder in die Tuningbox auftreten. Der Käufer hat
dafür Sorge zu tragen, dass sich die Elektronikteile stets in einem trockenen Zustand befinden.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Leistungssteigerung die Garantie (Hersteller oder
Werksgarantie, Anschlussgarantie oder Gebrauchtwagengarantie) erlischt. Auch das zurückspielen
der Seriensoftware schließt die Garantieversagung im Einzelfall nicht aus. Es kann nicht garantiert
werden, dass der Hersteller oder Garantiegeber von dem Eingriff in das Motorsteuergerät nichts
erfährt. Performance Cars Hamburg kann nicht für Kosten einer Reparatur z.B. aufgrund eines
Motorschadens (oder andere Bauteile des Motors bzw. Fahrzeuges) bei Garantieverlust haftbar
gemacht werden. Wir empfehlen jedem Besteller den zusätzlichen Abschluss einer
Garantieversicherung (NSA-Garantie). Auf den höheren Verschleiß und diese möglichen Risiken
haben wir hingewiesen und der Besteller akzeptiert und bestätigt dies durch eigenhändige
Unterschrift auf dem „Werkstattauftrag“. Performance Cars Hamburg haftet zudem nicht für
Schäden die durch unsachgemäße Bedienung oder Unfall bei den Probefahrten entstehen.
Sämtliche Folgekosten (z.B. Höherstufung, Abschlepp- und Bergungskosten, Selbstbehalte und
sonstige mit dem Unfall in Verbindung entstehenden Kosten) trägt der Besteller und Performance
Cars Hamburg kann hier nicht haftbar gemacht werden. Der Besteller sorgt für einen geeigneten
Versicherungsschutz während der Probefahrten.
Rücksendungen
Die Firma Performance Cars Hamburg behält sich vor, bei unaufgefordert eingesendeten
Warensendungen die Annahme zu verweigern. Warensendungen an die Firma Performance Cars
Hamburg werden nur nach vorheriger Ankündigung, Zustimmung und mit der erforderlichen
Kennzeichnung angenommen. Entstehende Mehrkosten hierfür oder z. B. zur Prüfung und
Reparatur eingesendeter Artikel werden dem Käufer nach Aufwand und aktuell gültiger Preisliste in
Rechnung gestellt.
Bei Warensendungen in Garantiefällen wird nach Wahl der Firma Performance Cars Hamburg ein
Transportunternehmen zur Abholung beauftragt. Der Käufer muss hierfür das Paket auf eigene
Kosten versandtauglich bereitstellen.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des
deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendungen. Ist der Kunde Kaufmann,
Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie
in rechtswirksamer weise dem Willen der Partei am nächsten käme. Änderungen & Irrtümer
vorbehalten.